Nahrungsergänzungsmittel aus dem Internet: Ein Klick – und möglicherweise ein Dopingproblem
Ende Juli sprach Swiss Sport Integrity gegen einen Schweizer Schwimmer wegen Besitz und versuchter Anwendung von verbotenen Substanzen eine Sperre von vier Jahren aus und verurteilte ihn zu einer Geldstrafe. Im Rahmen einer Postkontrolle wurde eine an den Schwimmer adressierte Sendung, welche eine verbotene Substanz enthielt, vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sichergestellt und an Swiss Sport Integrity weitergeleitet. Die verbotene Substanz wurde weder eingenommen noch lag eine positive Dopingprobe vor.
Wir möchten daher alle Athlet:innen, ob Leistungs- oder Amateursportler:innen, einmal mehr darauf hinweisen: Bestellt niemals ein Produkt, dessen Inhaltsstoffe oder rechtlicher Status nicht eindeutig geklärt sind!
Eine positive Dopingprobe ist nicht notwendig – Ein Anti-Doping-Verstoss entsteht nicht erst dann, wenn eine verbotene Substanz in einer Dopingprobe nachgewiesen wird!
Auch der Besitz einer verbotenen Substanz kann bereits einen Verstoss gegen die Anti-Doping-Bestimmungen darstellen. Das gilt gemäss Art. 2.6 des Doping-Statuts von Swiss Olympic. Auch die versuchte Anwendung einer verbotenen Substanz kann gemäss Art. 2.2 sanktioniert werden.
Das bedeutet konkret: Eine verbotene Substanz zu bestellen, zu erhalten und zu besitzen, kann bereits gravierende Konsequenzen haben – auch wenn die Substanz noch gar nicht eingenommen wurde und deshalb keine positive Dopingprobe vorliegt.
Wer ein verbotenes Mittel online bestellt, geht deshalb ein erhebliches Risiko ein. Wird die Sendung beispielsweise beim Import entdeckt und die verbotene Substanz sichergestellt, kann dies ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen. Swiss Sport Integrity weist ausdrücklich darauf hin, dass der Import von Dopingmitteln verboten ist und verdächtige Waren durch die Zollbehörden sichergestellt und an sie weitergeleitet werden können.
Deshalb gilt:
❌ Nicht erst die Einnahme ist riskant.
❌ Nicht erst ein positiver Dopingtest ist problematisch.
⚠️ Bereits Bestellung und Besitz einer verbotenen Substanz können Konsequenzen haben.
Bei Nahrungsergänzungsmitteln gilt zudem: Eine auf dem Etikett nicht deklarierte oder durch Verunreinigung enthaltene verbotene Substanz kann ebenfalls zu einem Anti-Doping-Verstoss führen. Die Verantwortung liegt bei den Sportler:innen.
Unsere Empfehlung an alle Athlet:innen:
- Nicht alles bestellen, was online angeboten wird.
- Nicht alles glauben, was auf dem Etikett steht.
- Und niemals ein Supplement einnehmen, ohne das Risiko vorher abzuklären.
Weitere Informationen und Empfehlungen von Swiss Sport Integrity: Nahrungsergänzungsmittel – Swiss Sport Integrity
