Allgemeine Bestimmungen zum Erlangen einer Lizenz

Anerkennung der Bestimmungen: Durch Beantragen einer neuen Lizenz anerkennt der Wettkämpfer oder dessen gesetzlicher Vertreter folgende Bestimmungen:

  1. Der Antragsteller bestätigt, dass die zu lizenzierende Person oder dessen gesetzlicher Vertreter über die Bestimmungen und Reglemente des Schweizerischen Schwimmverbandes (Swiss Swimming) informiert und diese anerkannt wurden.
  2. Die zu lizenzierende Person anerkennt das Doping-Statut von Swiss Olympic (inkl. Ausführungsbestimmungen) und die ausschliessliche Zuständigkeit der Disziplinarkammer von Swiss Olympic zur erstinstanzlichen Be­urteilung von Dopingvergehen (Swiss Sport Integrity).  Sie unterstellt sich ausdrücklich deren Beurteilungskompetenz. Diese Entscheide können an das TAS (Tribunal Arbitral du Sport) in Lausanne weitergezogen werden, welches endgültig entscheidet - unter Ausschluss der ordentlichen Gerichte.

Dem Antrag müssen zwingend folgende Dokumente beigelegt werden (hochladen bei der zu lizenzierenden Person):

  • Gültige Pass- oder ID Kopie
  • elektron. Passfoto zum Athlet hochladen (Lizenz Wasserball)

Antrag Temporärlizenzen
Antrag Transfer
Antrag Zweitlizenz Masters
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